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Aktuelle News:

04.04.2018
Betriebsrentenstärkungsgesetz muss in der bAV berücksichtigt werden, Autor: Karsten Lewe

Das seit 01.01.2018 geltende BRSG bietet für die meisten AG kleine bis grössere Haftungsfallen, die auf jeden Fall in den erforderlichen Versorgungs-ordnungen der Praxen und Kliniken berücksichtigt werden sollte! Z.B. der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung ab 2018-2022... In Zusammenarbeit mit Rentenrechts-Experten erarbeiten wir für Sie rechtssichere Lösungen, die die Möglichkeiten in der betrieblichen Altersversorgung zum Wohle Ihres Unternehmens und Ihrer Arbeitnehmer ausschöpfen. Hier existiert dringender Handlungsbedarf - sprechen Sie Ihren bAV-Berater oder uns gern darauf an.

04.04.2018
Alternative Vorsorgelösungen für Mitarbeiter in Praxen und Kliniken, Autor: Karsten Lewe

Gute Mitarbeiter zu gewinnen und zu binden wird immer schwieriger (werden). Daher ist ein intelligentes Vergütungssystem für AG und AN sehr wichtig. Wir beraten Arbeitgeber, wie sie Ihren Mitarbeitern Versorgungs- und Vergütungsbausteine anbieten können, bei denen mehr Netto, eine höhere Betriebsrente und flexiblere Arbietszeitmodelle im Focus stehen. Dabei entstehen Vorteile auf AN- als auch AG-Seite - Versicherungen als Vorsorgelösungen bergen zu viele Haftungsprobleme, haben extrem hohe Kosten und bieten Mitarbeitern keine nennenswerten Rentenzahlungen. Sie reduzieren Leistungen, für die der Arbeitgeber einstehen muss! Die Alternative dazu ist die Heilwesenrente als eigenständige Versorgung mit wenig Verwaltungsaufwand und hoher Flexibiltät in Verbindung mit Netto-Lohn-Optimierung und Arbeitszeitkonten. Sprechen Sie uns gern an!

04.04.2018
Rückabwicklung unrentabler/gekündigter Lebensvers., Autor: Karsten Lewe

Das gestärkte Verbraucherrechtlässt es zu, dass viele alte Versicherungsverträge zum Kapitalaufbau wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrungen von Beginn an rückabgewickelt werden können. Das Ergebnis ist ein deutlich höherer Entschädigungsbetrag im Vergleich zm Rückkaufswert.
Hierbei können verschiedene Wege beschritten werden. Es lohnt sich auf jeden Fall, alte Policen im Rahmen eines Vorsorge-Checks zu prüfen! Auch wenn diesebereits vor Jahren gekündigt wurden!

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